Gefahrgut-Service (GGVSEB/ADR)

Gefahrgut-Klassen

Es werden alle Gefahrgutklassen transportiert.

Ausgenommen sind:

  • kein Transport der Klasse 1 (Explosive Stoffe)
  • kein Transport der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe)
Transport von Gefahrgut aller Klassen (GGVS)

Fahrzeug-Kontrolle

Die regelmässige Kontrolle aller eingesetzten Fahrzeuge gehört zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten und der beauftragten Personen.

Mit unangekündigten Stichproben direkt bei der Verladung wird sichergestellt, dass alle eingesetzten Fahrzeuge den Bestimmungen für die Ausrüstung beim Transport von gefährlichen Gütern entsprechen.

Fahrzeugausstattung

Für alle Fahrzeuge die in unserem Unternehmen zum Einsatz kommen, gelten strenge Richtlinien für die Ausrüstung der Fahrzeuge beim Einsatz zum Transport von gefährlichen Gütern gem. GGVSEB/ADR.

Besonders hohe Anforderungen stellen wir gem. unseres Qualitätsmanagements im Bereich Ladungssicherung, die für alle Fahrzeugarten zwingend erforderlich ist.

Der Einsatz von geprüften Feuerlöschern, die in Anzahl und Grösse den Bestimmungen entsprechen, versteht sich von selbst.

Für jedes Fahrzeug bestehen ständig aktuelle Checklisten über den Zustand und die korrekte Anzahl der einzelnen Ausrüstungskomponenten.

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